BVM – Becker Versicherungsmakler

ELEKTRO- UND HYBRIDFAHRZEUGE

Elektromobilität

Nachhaltige Mobilität für jeden

ELEKTRO- UND HYBRIDFAHRZEUGE

FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Die Autoindustrie bietet für jeden Kunden die passende moderne Mobilität. In zahlreichen Hybrid-Modellen werden die Vorteile eines Elektromotors mit denen eines klassischen Verbrennungsmotors verbunden. Sie wollen ausschließlich auf den Antrieb aus elektrischer Energie setzen? Dann sollten Sie zu einem vollelektrischen Fahrzeug greifen. In der Automobilindustrie ist also für jeden Geschmack etwas dabei.

Hybride

Ein Hybridfahrzeug wird nicht von außen elektrisch aufgeladen und benötigt folglich keine Ladeinfrastruktur. Der Nachteil: Sie können nur kleine beziehungsweise sehr kurze Fahrten rein elektrisch durchführen. Hybride verfügen sowohl über einen Verbrennungs- als auch einen Elektromotor. Zudem besitzen alle Hybride eine HV-Batterie. Plug-in-Hybride hingegen werden von außen aufgeladen. Daher benötigen Sie hier eine Ladestation, wenn Sie überwiegend elektrisch fahren möchten. Die Reichweite eines Plug-in-Hybridfahrzeuges beträgt etwa 20 bis 80 Kilometer.

Elektrofahrzeuge

E-Fahrzeuge werden ausschließlich mit Strom betrieben. Die in einem Akku gespeicherte elektrische Ladung wird in mechanische Energie umgewandelt, wodurch das Fahrzeug angetrieben wird. An Ladestationen oder Stromtankstellen wird das E-Auto aufgeladen.

DIE VORTEILE EINES E-AUTOS

E-Autos schonen – zumindest beim Fahren – die Umwelt.

Neben den ökologischen Aspekten profitieren Elektrofahrer auch finanziell, denn der Staat gewährt eine Steuerbefreiung für zehn Jahre (bei Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2025). Im Falle eines Halterwechsels innerhalb des steuerbefreiten
Zeitraums wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den noch verbleibenden Zeitraum gewährt. Nach Ablauf der Steuerbefreiung ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer
um 50 Prozent. Nachträglich zu einem reinen Elektrofahrzeug umgerüstete Fahrzeuge werden ebenfalls von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. In diesen Fällen beginnt die Steuerbefreiung an dem Tag, an dem die Zulassungsbehörde die Voraussetzungen als erfüllt feststellt.

Ein weiterer finanzieller Aspekt ist die Kaufprämie, die auf Elektroautos (4500 Euro) und Plug-in-Hybride (4500 Euro) gewährleistet wird. Auch dieser finanzielle Vorteil wird bis Ende 2025 gewährt – oder bis die Gesamtsumme von 2,09 Milliarden Euro
ausgeschöpft wurde. Daher gilt es also schnell zu sein. Aufgrund der Corona-Krise hat die Bundesregierung den staatlichen Anteil am Umweltbonus verdoppelt. Somit wird der Kauf von Elektroautos mit bis zu 9000 Euro gefördert und Plug-in-Hybridfahrzeuge erhalten eine Förderung von 6750 Euro. Diese Prämien soll es allerdings nur bis zum Ende des Jahres 2021 geben.

Auch die Betriebskosten wirken sich meist positiv auf den Geldbeutel aus, denn bei manchen E-Tankstellen und Einzelhändlern ist das Aufladen des E-Autos bereits umsonst. Aber Achtung: Die regulären Preise unterscheiden sich an öffentlichen Ladesäulen
teilweise stark. Sie sind abhängig von Ladedauer, Ladeleistung und Anbieter.

Neben der Ersparnis bei den Betriebskosten kann auch bei den Wartungskosten gespart werden; es entfallen z. B. Öl- und Ölfilterwechsel.

Ein weiterer Vorteil für alle Elektrofahrer sind die besonderen Vorrechte, die mit einem E-Auto einhergehen. Mit dem E-Kennzeichen können Elektrofahrzeuge Sonderrechte nutzen, sofern
die Kommunen dies anbieten, z. B. ermäßigtes oder kostenfreies Parken.

Nachhaltige Mobilität braucht Schutz

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