BVM – Becker Versicherungsmakler

Notfallplanung

Vorsorgevollmacht? Betreuungsverfügung? Patientenverfügung?
Was haben Sie damit zu tun?

Tagtäglich geraten in Deutschland Personen, beispielsweise aufgrund von Verkehrsunfällen oder akuten Herz-Kreislauferkrankungen in die Situation, dass Sie von einem Moment auf den nächsten die eigenen Angelegenheiten und Rechtsgeschäfte nicht mehr tätigen können.

Manchmal nur vorübergehend, manchmal dauerhaft. Selten ist im Vorfeld geregelt, wer sich dann um die persönlichen und geschäftlichen Angelegenheiten der betroffenen Person kümmern soll und darf.

Was denken Sie? Sind Ehepartner, Kinder oder andere nahe Angehörige automatisch berechtigt, Entscheidungen zu treffen?

– NEIN –

leider nicht!

Die Folgen sind meist tiefgreifend: Das Gericht muss ein Betreuungsverfahren einleiten. Der berufene Betreuer ist oft kein naher Angehöriger. Es entstehen Aufwand und Kosten. Eine Situation, die das Leben in einem ohnehin angespannten Umfeld nicht leichter macht.

Leider ist es dann zu spät, um nicht getroffene Entscheidungen und Versäumnisse auszugleichen.

Können Sie das für sich und Ihre Angehörigen ausschließen?

Es gibt nur eine Möglichkeit um auch solche Situationen selbstbestimmt zu meistern:

Eine rechtssichere Vorsorgevollmacht verhindert wirksam das gerichtliche Betreuungsverfahren. Die von Ihnen in guten Zeiten bestimmten Vertrauenspersonen dürfen sich ohne Wenn und Aber um Ihre persönlichsten Angelegenheiten kümmern.

Haben Sie dies für sich bereits erledigt, sollten sich fragen, ob diese Unterlagen zwischenzeitlich überprüft und einem Update unterzogen wurden.
Beachten Sie, dass die Dokumente, wenn sie gebraucht werden, der aktuellen Gesetzeslage entsprechen müssen, damit sie auch anerkannt werden müssen! Auch Ihre Wünsche und Vorstellungen sollten zu diesem Zeitpunkt dem entsprechen, was Sie wirklich wollen.
Ist dies nicht der Fall, ist es so, als habe man keine Regelungen getroffen. In den letzten Jahren gab es mehrere rechtliche Änderungen bei Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Oftmals sind auch die Bevollmächtigten mit ihrer Aufgabe überfordert und haben Angst, etwas falsch zu machen.

Was hier Abhilfe schafft, ist der »Notfallplan«, eine Handlungsanweisung für den Fall der Fälle. In der heutigen Zeit nicht nur physisch vorhanden, sondern auch digital abrufbar.
Brauchen Sie Unterstützung bei der Umsetzung?
Wir haben dieses wichtige Thema jetzt komplett mit in unseren Service aufgenommen und unterstützen Sie bei der Erstellung der Dokumente und des Notfallplans … wir sind gerüstet!

Unsere Kunden, die es bereits mit uns umgesetzt haben, sind nicht nur begeistert, sondern glücklich und erleichtert. Danke für Ihr Vertrauen!

»ZUM GLÜCK ALLES GEREGELT !!!«

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