Der Versicherungsmakler
Als Versicherungsmakler bieten wir sowohl Privatkunden als auch Firmenkunden die Dienstleistung an, den bestmöglichen Versicherungsschutz zu einer günstigen Prämie zu erörtern. So bezahlen Sie als unser Kunde nicht zuviel Versicherungsbeitrag und sind im Schadenfall optimal versorgt.
Berufsbild des Versicherungsmaklers
Gute Vermittler fühlen sich zu folgendem Standesethos verpflichtet:
1. Der Versicherungsvermittler ist treuhänderischer Sachwalter der Versicherungsinteressen seiner Kunden.
2. Der Versicherungsvermittler sucht auf den in Frage kommenden Märkten den nach Solidität, Qualität und Preis besten Anbieter aus.
3. Der Versicherungsvermittler vertreibt nicht Versicherungen, sondern sucht für komplexe Risikosituationen seiner Kunden optimale Gestaltungen der Risikoverteilung. Dazu kann er erforderlichenfalls auch individuelle Versicherungslösungen konzipieren und durchsetzen.
4. Der Versicherungsvermittler wird nur auf Feldern tätig, auf denen er Kompetenz besitzt – allein schon um sein persönliches Haftungsrisiko zu begrenzen.
5. Der Versicherungsvermittler ist zu einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Übermittlung aller wesentlichen Risikodaten seines Kunden an den Versicherer verpflichtet.
6. Der Versicherungsvermittler ist durch eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung in Höhe von mindestens 2 Mio. EUR gegen persönliche Haftungsrisiken abgesichert.
Im Gegensatz zum Versicherungsvertreter oder Außendienstangestellten, der einen Anstellungs- oder Handelsvertretervertrag mit „seiner“ Versicherungsgesellschaft eingegangen ist und auch deren Weisungen unterliegt, ist der Versicherungsmakler vertraglich nur und ausschließlich seinem Kunden verpflichtet. Er ist frei in seiner Wahl und nicht an die Versicherungsunternehmen gebunden. Der Versicherungsmakler vertritt nur die Interessen seiner Mandanten, Partner und Kunden.
Die Vergütung für seine Tätigkeit erhält er als Courtage, nicht als Provision, direkt von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Der Kunde selbst hat keinen Kostenmehraufwand. Er besorgt den besprochenen Versicherungsschutz zu günstigen Konditionen, verwaltet die Verträge und unterstützt seine Mandanten bei der Abwicklung von Schaden- und Leistungsfällen.
Die Rechtsbeziehung zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsmakler sind neben den gesetzlichen Regelungen in dem Maklerauftrag, der Maklervollmacht und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versicherungsmaklers geregelt.