BVM – Becker Versicherungsmakler

PRIVATE KFZ-VERSICHERUNG

Leistungsstarker Schutz für Ihr Fahrzeug

PRIVATE KFZ-VERSICHERUNG

Der private Pkw ist ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens

Wenn die eigenen vier Räder dann aufgrund eines Schadens ausfallen, ist schnelles Handeln gefragt.

SCHADENBEISPIELE AUS DER PRAXIS

VERKEHRSUNFALL

Herr R. kam bei Glatteis mit seinem Pkw ins Schleudern. Unglücklicherweise rammte er dabei einen anderen Pkw, wodurch die Türen der Beifahrerseite stark verbeult wurden. Diese mussten ausgetauscht und neu lackiert werden. Der Schaden am Fahrzeug des Geschädigten wurde auf ca. 8.000 Euro geschätzt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung von Herrn R. übernahm die Regulierung. Für die Reparatur seines eigenen Fahrzeuges musste er 2.500 Euro bezahlen. Da er keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte, musste er die Rechnung aus seiner eigenen Tasche zahlen.

WILDUNFALL

Gerade im Frühjahr und im Herbst ist es in den Morgenstunden sehr gefährlich, durch Waldgebiete zu fahren. Plötzlich läuft ein Reh auf die Fahrbahn, und man kann nicht mehr rechtzeitig bremsen. In diesem Fall zahlt die Teilkasko-Versicherung den
Schaden am Fahrzeug.

GLASBRUCH

Herr T. fuhr mit seinem Pkw durch eine Baustelle. Ein vorausfahrendes
Fahrzeug schleuderte ihm einen Stein auf die Windschutzscheibe.
Die Scheibe reißt. Der Schaden wurde auf ca. 450 Euro geschätzt.

DIEBSTAHL

Nach der Arbeit fuhr Herr K. nach Hause und parkte seinen Pkw am Straßenrand. Am nächsten Morgen entdeckte er den Diebstahl des Fahrzeuges. Er informierte sofort die Polizei, jedoch blieb die Fahndung erfolglos. Der Schaden wurde auf 16.500 Euro geschätzt.

FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Eine Kraftfahrtversicherung benötigt jeder, der ein Kraftfahrzeug (Pkw, Lkw, Motorrad etc.) besitzt.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR?

WAS IST VERSICHERBAR?

Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie ist deshalb
ein fester Bestandteil der Kraftfahrtversicherung.
Folgende Ergänzungen werden i.d.R. vom Versicherer angeboten:

Ergänzt werden kann der Versicherungsschutz je nach Anbieter noch um beispielsweise:

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND ABGEDECKT?

• Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden,
die durch den Gebrauch des Fahrzeuges Dritten entstehen, sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen
Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Entwendung
(Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder
Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Bissschäden, Schäden an der Verkabelung
Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder
böswillige Handlungen fremder Personen, Vandalismus
Schutzbrief: Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten,
Hotelkosten, etc.
Insassen-Unfallversicherung: vereinbarte Kapitalzahlung bei Tod
oder Invalidität nach einem Kfz-Unfall
Fahrerschutz: Stellt den Fahrer eines unfallverursachenden Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend Leistungen der Haftpflichtversicherung genießt (individuelle Ausschlüsse der Versicherer sind zu beachten)

Mit einer Kfz-Versicherung können die finanziellen Folgen von Schäden am Fahrzeug gut abgewendet werden.
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