ALTERSVORSORGE
Erhalten Sie sich Ihre finanzielle Unabhängigkeit im Alter!
ALTERSVORSORGE: SICHERN SIE IHREN RUHESTAND FINANZIELL AB
Was denken Sie: Wie viel Rente werden Sie einmal erhalten? Und was können Sie sich für die Summe monatlich leisten?
Die Mehrheit der Bevölkerung schätzt die Höhe der späteren Rente zu hoch ein.
Das deutsche Rentensystem: Drei Schichten zur individuellen Vorsorge
Unser System der Altersvorsorge baut auf drei Schichten auf.
Jede davon trägt ihren Teil zur Absicherung im Alter bei und wird unterschiedlich gefördert und steuerlich behandelt.
1. Schicht: Basisvorsorge
Gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke, Basis-Rente
2. Schicht: Ergänzende erwerbsbasierende Zusatzvorsorge
Riester-Rente, betriebliche Altersversorgung
(Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds)
3. Schicht: Private Vorsorge
private Rentenversicherung, Kapitalversicherung
MÖGLICHKEITEN ZUSÄTZLICHER ALTERSVORSORGE
Private Rentenversicherung
Ab Versicherungsbeginn zahlen Sie z. B. monatlich einen festgelegten Betrag ein. Die Höhe kann angepasst werden. Zum Rentenbeginn erhalten Sie eine lebenslange monatliche Rente. Oftmals können Sie zum Rentenbeginn auch eine Kapitalauszahlung wählen. Verfügen Sie über einen größeren Betrag, können Sie diesen als Einmalzahlung in einer Rentenversicherung anlegen. Sie erhalten dann sofort oder nach einer festgelegten Wartezeit eine lebenslange monatliche Rente.
Riester-Rente
Die Besonderheit bei der Riester-Rente ist die staatliche Förderung: Sie zahlen in Abhängigkeit von Ihrem Einkommen einen bestimmten Betrag ein und der Staat beteiligt sich über Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage) an Ihrem Riester-Vertrag.
Basis-Rente
Eine weitere staatlich geförderte Form der Altersvorsorge ist die Basis-Rente, auch „Rürup“-Rente genannt. Die Vorteile sind die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge, sowie die Möglichkeit flexibler Zuzahlungen.
Betriebliche Altersvorsorge
Die am meisten verbreitete Form der betrieblichen Vorsorge ist die Direktversicherung. Dabei schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer
für seinen Mitarbeiter einen Versicherungsvertrag ab. Die Finanzierung
dieses Vertrages erfolgt entweder durch eine Entgeltumwandlung oder durch Beiträge des Arbeitgebers. Aber auch andere Formen sind in Abstimmung mit dem Arbeitgeber möglich.
Entgeltumwandlung
Innerhalb bestimmter Grenzen können Beiträge steuerfrei in eine Direktversicherung
eingezahlt werden. Die Beiträge werden vom Bruttogehalt abgezogen. Sie wirken also steuermindernd. Zudem sind Ersparnisse
bei den Sozialversicherungsbeiträgen möglich.
Direktzusage vom Arbeitgeber
Erteilt der Arbeitgeber eine Direktzusage, kann er die Versicherungsbeiträge, die er für die Mitarbeiter einzahlt, als Betriebsausgaben geltend machen.
SCHÜTZEN SIE SICH VOR DER RENTENLÜCKE
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