Tierversicherungen
Tierhalterhaftpflicht- & Tierkrankenversicherung
Absicherung für Sie selbst und Ihre Vierbeiner
SCHADENBEISPIELE AUS DER PRAXIS – TIERHALTERHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt.
Das gilt selbst dann, wenn ihn kein Verschulden trifft (§ 833 BGB)!
FREILAUFENDER HUND
Bei einem Spaziergang lief ein nicht angeleinter Hund auf ein fremdes Kind zu. Dieses wich erschrocken zurück, stürzte und verletzte sich am Kopf. Die Eltern nahmen den Hundebesitzer daraufhin wegen Schmerzensgeld und der nötigen Behandlungskosten für die Platzwunde in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf 450 € geschätzt.
PFERD SCHLÄGT AUS
Beim Ausführen einer Stute erschrak das Pferd aufgrund eines lauten Geräusches und schlug mit dem Huf aus. Unglücklicherweise traf es einen Passanten an der Brust und brach ihm dabei zwei Rippen. Der Geschädigte nahm den Pferdebesitzer in der Folge des Unfalls wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten und Reinigung der Kleidung in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf 1.700 € geschätzt.
SCHADENBEISPIELE AUS DER PRAXIS – TIERKRANKENVERSICHERUNG
Haustiere sind Familienmitglieder! Und wie Familienmitglieder bringt man auch seine Tiere zum Arzt, wenn ihnen etwas fehlt.
KREUZBANDRISS
Eine der häufigsten Ursachen für operative Eingriffe bei Hunden ist der Kreuzbandriss. Oft genügt bereits ausgelasseneres Toben auf nicht gar so festem Untergrund und es ist passiert. Für die OP und anschließende Behandlung müssen in der Regel Kosten um 1.600 Euro eingeplant werden.
SPIELZEUG GEFRESSEN
Auch bei Katzen – egal ob Freigänger oder Stubentiger – können schnell unerwartete Behandlungskosten anfallen. Frisst die Katze etwas Falsches (z. B. Teile eines Spielzeugs), kann dies einen Darmverschluss zur Folge haben. Für OP und Behandlung sollten mit 1.100 Euro gerechnet werden.
SPAZIERGANG
Prellungen sowie mehrere Rippenbrüche. Der Geschädigte nahm
in der Folge den Hundebesitzer wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall,
Behandlungskosten, Reparatur des Fahrrades und Ersatz der zerrissenen Kleidung in Anspruch.
Die Schadenhöhe wurde auf 3.500 € geschätzt.
FLURSCHADEN
Ein Pferd brach aus der Koppel aus und verwüstete das Feld des benachbarten Bauern. Der Bauer machte Schadenersatzansprüche wegen Ernteausfall geltend.
Die Schadenhöhe wurde auf 500 € geschätzt.
FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist ein „Muss“ für jeden Tierbesitzer! In manchen Bundesländern ist sie sogar eine Pflichtversicherung.
Eine Tierkrankenversicherung eignet sich für jeden Halter eines versicherbaren Tieres, der daran interessiert ist, die anfallenden Behandlungskosten für sein Tier planbar und zu einer überschaubaren Belastung zu machen.
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